Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!
Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.
Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wünschen.
Klaus Leveque-Emden
Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsprodukten, die Sie als Privatkunde vor verschiedensten Risiken schützen. Es ist aber wichtig, zwischen den sehr wichtigen und den optionalen Versicherungen zu unterscheiden. Dabei hilft Ihnen der Versicherungsmakler.
Zu den Versicherungen für Privatkunden, die in die Kategorie der sehr wichtigen Versicherungen fallen, gehören unter anderem die Privathaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Hausratversicherung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Versicherungsprodukte, die in vielen Fällen sinnvoll sein können, wie zum Beispiel die private Unfallversicherung, die Wohngebäudeversicherung oder auch die Rechtsschutzversicherung.
Um sich im Dschungel der verschiedenen Produkte und Anbieter zurechtzufinden, ist es sinnvoll, die Dienste eines Versicherungsmaklers in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsmakler hat die Aufgabe, den Kunden objektiv und neutral zu beraten. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zum Versicherungsvertreter, denn der Versicherungsmakler ist an keine bestimmte Gesellschaft gebunden.
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Starkregenereignisse sind in Deutschland inzwischen keine Seltenheit mehr. Damit Keller und Häuser nicht überfluten, ist besonders in Hochwasserrisikogebieten der Einbau von sogenannten Rückstauklappen dringend zu empfehlen. Denn für mögliche Schäden müssen Grundstückseigentümer selbst haften. Rückstauklappen verhindern, dass das gestaute Abwasser aus öffentlichen Kanälen über Toiletten und andere Abwasseranschlüsse zurückfließt. Ohne diese Vorrichtung kann es passieren, dass tiefer gelegene Räume, zum Beispiel im Keller, überflutet werden und es in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmel kommt. Einige Landesbauordnungen schreiben für Neubauten Rückstauklappen verpflichtend vor. Hausbesitzer, die über einen Einbau nachdenken, sollten einen Sanitärfachbetrieb damit beauftragen. Damit die Rückstauklappe im Ernstfall reibungslos funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Wichtig zu wissen: Schäden durch eine Überschwemmung nach einem Starkregen sind nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Manche Versicherer schließen jedoch Rückstaufolgen aus. Auch eine fehlende oder nicht gewartete Rückstauklappe kann den Versicherungsschutz gefährden. Hausbesitzer sollten sich daher bei ihrer Versicherung über die Bedingungen informieren. Ein weiterer großer Vorteil von Rückstauklappen ist der Schutz vor Nagetieren und Schädlingen wie Ratten, die aus dem Kanal in den Keller kommen können.
Quelle: AIP Presseservice
Der italienische Gesetzgeber hat Ende 2021 für die Nutzung der dortigen Skipisten einige neue und weitreichende Regelungen beschlossen, die bereits seit 01.01.2022 gültig sind. Nachstehend informieren wir Sie über die Gesetzesänderungen, die vor allem auch Ihre private Haftpflichtversicherung betreffen.
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss im Besitz einer gültigen Privathaftpflichtversicherung sein. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz erfolgt kein Verkauf des Skipasses. Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer ohne Versicherungsnachweis auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro oder gar der Verlust des Skipasses.
Bisher galt die Helmpflicht in Italien nur für Kinder bis 14 Jahre. Jetzt müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahre beim Ski- und Snowboardfahren einen CE-zertifizierten Helm tragen. Selbstverständlich ist auch für jeden Erwachsenen das Tragen eines Helms uneingeschränkt zu empfehlen.
Ebenfalls wurde das Verbot erlassen, im durch Alkohol oder sonstige Drogen berauschten Zustand Ski zu fahren. Es ist davon auszugehen, dass dabei die gleichen Grenzwerte wie im Straßenverkehr herangezogen werden. Dies hätte ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt u.U. ein Bußgeld bis zu 1.000 € zur Folge. Ab 0,8 Promille würde es sich sogar um eine Straftat handeln.
Sie sollten darauf achten, dass im Rahmen der Versicherungsbestätigung die mitversicherten Personen (z.B. der Ehepartner, die schulpflichtigen Kinder) namentlich genannt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der mitversicherten Person(en) dem Versicherer vor der Reise mitgeteilt werden. Es ist empfehlenswert, die Versicherungsbestätigung zweisprachig ausstellen zu lassen. Das Dokument kann dann digital als PDF-Datei erstellt und an die E-Mail-Adresse des VN versendet werden. VN und Mitversicherte können die Datei z.B. auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen.
Grünstr. 3
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