DITTRICH CONSULTING
Home

Wir optimieren Ihren Versicherungsschutz seit über 30 Jahren:

 Kosten reduzieren    Risiken absichern    Werte schaffen

 

 Beratungstermin vereinbaren


Herzlich willkommen!

Schön, dass Sie den Weg auf meine Seite gefunden haben!

Auf dieser Homepage möchte ich Ihnen mehr über mich und meine Arbeit erzählen; aber natürlich steht das im Vordergrund, wovon Sie profitieren können. Für Sie habe ich interessante Themen aus dem Versicherungsbereich zusammengestellt und möchte Ihnen auch erklären, welche Vorteile Sie von den verschiedenen Versicherungsangeboten haben.

Nun bleibt mir nur, Ihnen einen informativen Aufenthalt auf meiner Seite zu wün­schen.


Klaus Leveque-Emden


Berufs­unfähig­keit

Baufinanzierung


Unser Qualitätsversprechen:

  • Seit über 30 Jahren als Ver­sicherungs­makler den Interessen unserer Kunden verpflichtet
  • wir analysieren Ihren Absicherungsbedarf unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Lebenssituation
  • Finanzen & Versicherungen aus einer Hand. Nachhaltig und zukunftsorientiert
  • auch nach dem Abschluss einer Versicherung und im Schadensfall sind wir immer für Sie da

Unser Produktangebot für Privatkunden

Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsprodukten, die Sie als Privatkunde vor verschiedensten Risiken schützen. Es ist aber wichtig, zwischen den sehr wichtigen und den optionalen Versicherungen zu unterscheiden. Dabei hilft Ihnen der Ver­sicherungs­makler.

Zu den Versicherungen für Privatkunden, die in die Kategorie der sehr wichtigen Versicherungen fallen, gehören unter anderem die Privathaftpflichtversicherung, die Berufs­unfähig­keitsversicherung und auch die Haus­rat­ver­si­che­rung. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Versicherungsprodukte, die in vielen Fällen sinnvoll sein können, wie zum Beispiel die private Unfall­ver­si­che­rung, die Wohngebäudeversicherung oder auch die Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Um sich im Dschungel der verschiedenen Produkte und Anbieter zurechtzufinden, ist es sinnvoll, die Dienste eines Ver­sicherungs­maklers in Anspruch zu nehmen. Der Ver­sicherungs­makler hat die Aufgabe, den Kunden objektiv und neutral zu beraten. Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zum Versicherungsvertreter, denn der Ver­sicherungs­makler ist an keine bestimmte Gesellschaft gebunden.


Unsere starken Partner

 

 


Ist eine Rückstauklappe sinnvoll?

Starkregenereignisse sind in Deutschland inzwischen keine Seltenheit mehr. Damit Keller und Häuser nicht überfluten, ist besonders in Hochwasserrisikogebieten der Einbau von sogenannten Rückstauklappen dringend zu empfehlen. Denn für mögliche Schäden müssen Grundstückseigentümer selbst haften. Rückstauklappen verhindern, dass das gestaute Abwasser aus öffentlichen Kanälen über Toiletten und andere Abwasseranschlüsse zurückfließt. Ohne diese Vorrichtung kann es passieren, dass tiefer gelegene Räume, zum Beispiel im Keller, überflutet werden und es in der Folge zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmel kommt. Einige Landesbauordnungen schreiben für Neubauten Rückstauklappen verpflichtend vor. Hausbesitzer, die über einen Einbau nachdenken, sollten einen Sanitärfachbetrieb damit beauftragen. Damit die Rückstauklappe im Ernstfall reibungslos funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Wichtig zu wissen: Schäden durch eine Überschwemmung nach einem Starkregen sind nur durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Manche Versicherer schließen jedoch Rückstaufolgen aus. Auch eine fehlende oder nicht gewartete Rückstauklappe kann den Versicherungsschutz gefährden. Hausbesitzer sollten sich daher bei ihrer Versicherung über die Bedingungen informieren. Ein weiterer großer Vorteil von Rückstauklappen ist der Schutz vor Nagetieren und Schädlingen wie Ratten, die aus dem Kanal in den Keller kommen können.

Quelle: AIP Presseservice


Italien und Südtirol verlangen eine PHV-Bestätigung auf der Ski-Piste!

Der italienische Gesetzgeber hat Ende 2021 für die Nutzung der dortigen Skipisten einige neue und weitreichende Regelungen beschlossen, die bereits seit 01.01.2022 gültig sind. Nachstehend informieren wir Sie über die Gesetzesänderungen, die vor allem auch Ihre private Haft­pflichtversicherung betreffen.

Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss im Besitz einer gültigen Privathaftpflichtversicherung sein. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz erfolgt kein Verkauf des Skipasses. Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Wer ohne Versicherungsnachweis auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro oder gar der Verlust des Skipasses.

Bisher galt die Helmpflicht in Italien nur für Kinder bis 14 Jahre. Jetzt müssen alle Minderjährigen unter 18 Jahre beim Ski- und Snowboardfahren einen CE-zertifizierten Helm tragen. Selbstverständlich ist auch für jeden Erwachsenen das Tragen eines Helms uneingeschränkt zu empfehlen.

Ebenfalls wurde das Verbot erlassen, im durch Alkohol oder sonstige Drogen berauschten Zustand Ski zu fahren. Es ist davon auszugehen, dass dabei die gleichen Grenzwerte wie im Straßenverkehr herangezogen werden. Dies hätte ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt u.U. ein Bußgeld bis zu 1.000 € zur Folge. Ab 0,8 Promille würde es sich sogar um eine Straftat handeln.

Sie sollten  darauf achten, dass im Rahmen der Versicherungsbestätigung die mitversicherten Per­sonen (z.B. der Ehepartner, die schulpflichtigen Kinder) namentlich genannt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Vor- und Zuname sowie Geburts­datum der mitversicherten Person(en) dem Versicherer vor der Reise mitgeteilt werden. Es ist empfehlenswert, die Versicherungsbestätigung zweisprachig ausstellen zu lassen. Das Dokument kann dann digital als PDF-Datei erstellt und an die E-Mail-Adresse des VN versendet werden. VN und Mitversicherte können die Datei z.B. auf dem Smartphone speichern und bei Bedarf vorzeigen.


Finanz- und Versicherungs-News

Die eigene Zahnversorgung aufpolieren

Die eigene Zahnversorgung aufpolierenEin strahlendes Lächeln hängt maßgeblich von gesunden Zähnen ab. Auch wenn der Zahnarztbesuch nicht zu den beliebtesten Vorsorgeuntersuchungen gehört, so zählt er doch zu den wichtigsten. Mindestens einmal pro Jahr sollte der Zahnarzt prüfen, ob alles in Ordnung ist. Wer diese Prophylaxe wahr und die intensive Pflege der Zähne (tägliches Putzen, professionelle Zahnreinigung, Mundspülung etc.) ernst nimmt, hat bei den Kontrollbesuchen dann meist a...mehr ]

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?Der kalendarische Winteranfang lässt noch etwas auf sich warten (21.12.), doch bis dahin sollten sich Haus- und Grundstücksbesitzer schonmal ihrer Räum- und Streupflichten bewusst werden, damit keine Haftungsfälle entstehen. Denn die winterliche Witterung bringt für sie auch immer die Pflicht mit, Gehwege und Bürgersteige so herzurichten, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist. Und diese Pflicht gilt nicht erst beim ersten Schneefall –...mehr ]

Mit Weihnachtsgeld, Boni & Co die Alters­vorsorge pimpen

Mit Weihnachtsgeld, Boni & Co die Altersvorsorge pimpenZum Jahresende blicken viele Menschen nochmal genauer auf die Finanzen. Das gilt für die Ausgabenseite, weil beispielsweise Weihnachtsgeschenke gekauft oder der nächste Winterurlaub bezahlt werden müssen. Es gilt aber auch für die Einnahmenseite. Denn viele Arbeitnehmer erhalten ein zusätzliches (volles oder halbes) Monatsgehalt oder speziell vereinbarte Leistungsvergütungen (Umsatz-, Vertriebsbonus) zum Jahresende. Ebenso zählen Bargeldgeschenke...mehr ]

Gemeinsame Zukunft: Wie Paare ihre Versicherungen optimieren können

Gemeinsame Zukunft: Wie Paare ihre Versicherungen optimieren könnenDer Einzug in die erste gemeinsame Wohnung ist für viele Paare ein großer Schritt. Endlich hat man ein gemeinsames Zuhause, gestaltet es nach den eigenen Wünschen und schmiedet Pläne für die Zukunft – sei es die Traumreise, ein gemeinsames Auto oder vielleicht sogar die Familiengründung. Doch große Pläne verlangen meist auch ein größeres Finanzbudget. Hier lohnt es sich zu prüfen, welche Versicherungen aus der Singlezeit noch vorhanden sind...mehr ]

Wir sind gerne persönlich für Sie da:


Unser Büro

Grünstr. 3
58313 Herdecke

Termin ver­ein­baren

Kontakt

Telefon: +49 (0)2330 974478
E-Mail: k.leveque-emden@dittcon.de